mich im Besonderen, dass in jeder Phase des Verfahrens eine einvernehmliche Konfliktlösung versucht werden kann und durch das Gericht auch versucht werden soll.
Normalerweise enden jedenfalls Kündigungsschutz- prozesse mit sogenannten Vergleichen. Dies sind gerichliche bzw. außergerichtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien, die eine rechtliche Auseinandersetzung beenden.
Außenstehende erinnern insbesondere die entsprechenden Verhandlungen vor |
Gericht häufig an einen orientalischen Basar.
Der Reiz dieser Verhandlungen liegt für mich allerdings darin, aufgrund meiner Prozesserfahrung und meiner Rechtskenntnisse die
Verhandlungssituation so genau wie möglich einzuschätzen und meine
Überlegungen meiner Mandantschaft entsprechend zu vermitteln, um dann wiederum aus einer Position der Sicherheit und Stärke heraus mit der Gegenseite verhandeln zu können.
Ihre Hauptlektüre ist das Gesetzbuch, was interessiert Sie außerdem an |
Literatur?
Es ist tatsächlich so, dass ich neben dem Gesetzbuch im wesenlichen Fachliteratur und natürlich die Tagespresse lese. Zeit für ein gutes Buch bleibt dabei kaum.
Wenn doch, handelt es sich dabei wiederum meistens um Fachliteratur, die sich mit meinen Hobbys wie zum Beispiel tanzen oder Golf spielen befassen. Gern lese ich aber auch noch Klassiker von Böll und Grass.
Sie selbst haben auch schon ein Buch geschrieben, was ist das für ein Werk?
Ich habe seinerzeit mit
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den Hamburger Rechtsanwälten Stahmer & Confurius ein Praxishandbuch Kündigung geschrieben, das sich allein unter praktischen Gesichtspunkten als Werk der Rubrik "Aus der Praxis für die Praxis" mit den Grundfragen rund um die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses auseinandersetzte. Der Schwerpunkt dieses Buches lag eindeutig darin, anderen Profis Hilfestellung bei der Bewältigung des Rechtsalltages zu geben, ohne in weitschweifende
rechtstheoretische Erörterungen zu verfallen.
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