Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht
Frage:

Was ist eigentlich damit gemeint, wenn im Zusammenhang mit den Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und CDU von einer Verlängerung der Probezeit im Arbeitsverhältnis die Rede ist?

 
Antwort:

Da diese Frage immer wieder im Zusammenhang mit der Frage nach der Lockerung des Kündigungsschutzes diskutiert wird, ist davon auszugehen, dass es sich tatsächlich nicht um die Frage einer arbeitsrechtlichen Probezeit im rechtstechnischen Sinne handelt, sondern vielmehr darum, dass das Kündigungsschutzgesetz zukünftig aufgrund entsprechender vertraglicher Vereinbarungen für Arbeitsverhältnisse erst dann gilt, wenn das Arbeitsverhältnis einen Zeitraum von 24 Monaten überdauert hat.
 

Die rechtstechnische Umsetzung dieser Idee darf sicher mit Spannung erwartet werden.

 

In diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, dass Arbeitsverhältnisse, auf die das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, sich keineswegs im rechtsfreien Raum befinden.

 

Auch außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes gibt es verschiedene Konstellationen, die zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen können.

 

Die Arbeitsgerichtsbarkeit wird durch den zu erwartenden gesetzgeberischen Akt  nach meiner Auffassung sicherlich nicht spürbar entlastet.

 

Auf diese praxisorientierten Überlegungen wird es aber nicht ankommen, wenn nur zigtausend Arbeitgeber nunmehr Millionen neuer Arbeitsplätze schaffen, auf deren Schaffung sie bisher verzichteten, weil sie sich vor einer Kündigungsschutzklage in den ersten zwei Jahren eines Arbeitsverhältnisses fürchteten.

 

 

Horst Kerls

Rechtsanwalt,

Kanzlei für Arbeitsrecht,

Rostock,

arbeitsrecht@ra-kerls.de

 

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