Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht
Frage:

Darf der Arbeitgeber einen bereits gewährten Urlaub kurz vor dessen Antritt durch den Arbeitnehmer verweigern?

 
Antwort:

 

Grundsätzlich kann es möglich sein, dass wirklich schwerwiegende betriebliche Gründe dazu führen, dass der Arbeitgeber berechtigterweise darauf besteht, dass der Arbeitnehmer seinen Urlaub nicht antritt und statt dessen seine Arbeit verrichtet.

 

Dies ist allerdings wirklich ein extremer Ausnahmefall.

 

Beide Parteien des Arbeitsverhältnisses sind gut beraten, wenn sie wirklich nachdrücklich nach einer einvernehmlichen Lösung für das entstandene Problem suchen. Der Arbeitnehmer dessen Urlaub plötzlich nun doch nicht gewährt werden soll, kann vor dem Arbeitsgericht ein Eilverfahren anstrengen, in dem er die Rechtmäßigkeit des plötzlichen „Widerrufs“ seines Urlaubs überprüfen lassen kann.

 

Notfalls muss dann das Arbeitsgericht häufig wirklich extrem kurz vor Beginn des geplanten Urlaubes entscheiden, ob dieser zu gewähren ist oder nicht.

 

Beide Parteien des Arbeitsvertrages befinden sich je nach Fallkonstellation in der Gefahr, der jeweils anderen Seite schadensersatzpflichtig zu werden.

 

Von der Idee, mancher Arbeitnehmer, man könne ja seinen Urlaub erst mal antreten und die weiteren Angelegenheit klären, wenn er wieder da ist, muss hier dringend abgeraten werden.

 

Wenn er seinen Urlaub ungenehmigt antritt, der riskiert, von den oben angesprochenen Schadensersatzansprüchen abgesehen, seinen Arbeitsplatz.

 

Horst Kerls

Rechtsanwalt,

Kanzlei für Arbeitsrecht,

Rostock,

arbeitsrecht@ra-kerls.de

 

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