Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht
Frage:

Welche Zahlungsansprüche hat ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seinem Urlaub?

 
Antwort:

Zunächst einmal hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubsentgelt.

 

Das Urlaubsentgelt setzt sich aus dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst zusammen, den der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes.

 

Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur die während des Berechnungszeitraumes oder des Urlaubes eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen.

 

Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen und unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgeltes außer Betracht.

 

Zum Arbeitsentgelt gehörende Sachbezüge, die während des Urlaubes nicht weiter gewährt werden, sind für die Dauer des Urlaubs angemessen in bar abzugelten.

 

Das Urlaubsentgelt ist vor Antritt des Urlaubes auszuzahlen.

 

Somit die klaren Worte des Gesetztes.

 

Zu unterscheiden vom Urlaubsentgelt ist das sogenannte Urlaubsgeld.

 

Bei diesem handelt es sich um eine Sonderzahlung, die zumindest in zeitlichem Zusammenhang mit dem Urlaub steht.

 

Anders als den Bezug auf das Urlaubsentgelt, das gesetzlich geregelt ist, besteht auf Urlaubsgeld kein gesetzlicher Anspruch. Der Anspruch auf Urlaubsgeld entsteht in der Regel durch tarifvertragliche Vereinbarungen oder aber Vereinbarungen in den Arbeitsverträgen.

 

Die Höhe des Urlaubsgeldes kann von Region zu Region und von Branche zu Branche erheblich differieren.

 

Es lohnt sich in jedem Fall auch bei individualrechtlichen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag zu prüfen, ob nicht - durch entsprechende Verweisungen - weiterreichende Ansprüche aus kollektivrechtlichen Vereinbarungen bestehen.

 

 

Horst Kerls

Rechtsanwalt,

Kanzlei für Arbeitsrecht,

Rostock,

arbeitsrecht@ra-kerls.de

 

zurück zum Inhaltsverzeichnis