Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht
Frage:
Darf ein Arbeitnehmer während seines Erholungsurlaubes arbeiten?
Antwort:

Diese Frage ist scheinbar gesetzlich eindeutig geregelt.

 

Während des Urlaubes darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubsrecht widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.

Das Bundesurlaubsgesetz garantiert den Arbeitnehmern einen gesetzlichen Mindesturlaub.

Auf diesem Wege soll es jedem Arbeitnehmer möglich sein, durch entsprechende Inanspruchnahme von Freizeit seine gesundheitliche Regeneration zu betreiben.

Dieser gesetzliche geschützte Urlaub ist nicht dafür gedacht, sich in der dafür entstehenden Freizeit ein zusätzliches Einkommen zu verschaffen und auf diese Weise den eigentlichen Zweck des Urlaubes zu vereiteln.

 

Soweit also ein Arbeitnehmer, der ohnehin das ganze Jahr über körperlich arbeitet, während seines Jahresurlaub gegen entsprechende Bezahlung als Bauarbeiter tätig wird, verstößt er damit sicher gegen den Sinn und Zweck des Urlaubsgesetzes.

Andererseits wird körperliche Arbeit von ansonsten eher akademisch beschäftigten Arbeitnehmern als Erholung empfunden.

Der scheinbar so eindeutige Wortlaut des Gesetzestextes verliert seine Klarheit, wenn man davon ausgeht, dass nur eine Erwerbstätigkeit, das heißt eine entgeltliche Tätigkeit, verboten ist, die dem Urlaubszweck widerspricht.

 

Von Extremfällen abgesehen, dürfte also diese Regelung dazu geeignet sein, die Gerichte im Rahmen entsprechender Auseinandersetzungen kräftig zu beschäftigen.

 

 

Horst Kerls

Rechtsanwalt,

Kanzlei für Arbeitsrecht,

Rostock,

arbeitsrecht@ra-kerls.de

 

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