Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht
Frage:
Was versteht man unter der Unkündbarkeit von Arbeitsverhältnissen?
Antwort:

 

Umgangssprachlich gibt es tatsächlich so etwas wie ein unkündbares Arbeitsverhältnis.

Hintergrund dieser Formulierung ist die Vorstellung, dass es tatsächlich Arbeitsverhältnisse gäbe, die insbesondere arbeitgeberseitig nicht kündbar seien.

 

Diese Vorstellung ist allerdings falsch.

 

Es gibt eine Fülle von Kündigungserschwernissen, die im Wesentlichen dem Arbeitnehmer schützen.

Der besondere Kündigungsschutz ist allerdings nie absolut. Schwerbehinderte, Schwangere, Betriebsräte und Bezieher von Erziehungsgeld sollen durchaus davor geschützt werden, während der Schutzfristen eine wirksame Kündigung zu erhalten.

 

In Extremsituationen besteht allerdings stets die Möglichkeit, dass der Sonderkündigungsschutz etwa durch die Zustimmung der zuständigen Kontrollgremien aufgehoben wird.

 

Insbesondere bei einer außerordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist es mit der Zustimmung dieser Gremien zu rechnen und das Arbeitsverhältnis würde dann ggf. mit einer entsprechenden Auslauffrist beendet.

 

Zusammenfassend ist also festzustellen, dass es wirklich unkündbare Arbeitsverhältnisse nicht gibt.

 

Horst Kerls

Rechtsanwalt,

Kanzlei für Arbeitsrecht,

Rostock,

arbeitsrecht@ra-kerls.de

 

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