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Das kommt darauf an .... Das Führen privater
Telefongespräche berührt das Arbeitsverhältnis unter zwei Gesichtspunkten.
Wer private Telefongespräche während der Arbeitszeit führt, bekommt seinen
Lohn möglicherweise für etwas, das mit dem Arbeitsvertrag nun wirklich
nichts zu tun hat.
Darüber hinaus werden Gebühren fällig, die zu Lasten
des Arbeitgebers gehen. Unter beiden Gesichtspunkten wird also in das
Vermögen des Arbeitgebers eingegriffen, was stets eine für den Arbeitnehmer
gefährliche Situation darstellt und eine Kündigung zumindest möglich macht.
Ob eine auf Schwarz-Telefonieren gestützte Kündigung
tatsächlich Wirkung entfaltet, hängt - wie immer - vom Einzelfall ab. Bei
einem klaren Verbot von privaten Telefongesprächen und entsprechender
extensiver Zuwiderhandlung durch den Arbeitnehmer kann - entsprechende
Abmahnungen vorausgesetzt - auch das unerlaubte Telefonieren einen
Kündigungsgrund darstellen.
Horst Kerls
Rechtsanwalt,
Kanzlei für
Arbeitsrecht,
Rostock,
arbeitsrecht@ra-kerls.de
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