Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht
Frage:

Können unerlaubte private Telefongespräche während der Arbeitszeit einen Kündigungsgrund darstellen?

 
Antwort:

Das kommt darauf an .... Das Führen privater Telefongespräche berührt das Arbeitsverhältnis unter zwei Gesichtspunkten. Wer private Telefongespräche während der Arbeitszeit führt, bekommt seinen Lohn möglicherweise für etwas, das mit dem Arbeitsvertrag nun wirklich nichts zu tun hat.

 

Darüber hinaus werden Gebühren fällig, die zu Lasten des Arbeitgebers gehen. Unter beiden Gesichtspunkten wird also in das Vermögen des Arbeitgebers eingegriffen, was stets eine für den Arbeitnehmer gefährliche Situation darstellt und eine Kündigung zumindest möglich macht.

 

Ob eine auf Schwarz-Telefonieren gestützte Kündigung tatsächlich Wirkung entfaltet, hängt - wie immer - vom Einzelfall ab. Bei einem klaren Verbot von privaten Telefongesprächen und entsprechender extensiver Zuwiderhandlung durch den Arbeitnehmer kann - entsprechende Abmahnungen vorausgesetzt - auch das unerlaubte Telefonieren einen Kündigungsgrund darstellen.

 

 

Horst Kerls

Rechtsanwalt,

Kanzlei für Arbeitsrecht,

Rostock,

arbeitsrecht@ra-kerls.de

 

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