Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht
Frage:

Wer trägt die Kosten für die Vertretung im arbeitsgerichtlichen Verfahren? Welche Rolle spielen Rechtsschutzversicherungen im arbeitsgerichtlichen Verfahren für die anwaltliche Praxis?

 
Antwort:

 

Das arbeitsgerichtliche Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass die Kosten für die Beauftragung eines Anwaltes im erstinstanzlichen Verfahren immer der trägt, der den Anwalt beauftragt.

 

Anders als im normalen Zivilrecht ist es also nicht so, dass der der verliert, alles bezahlt.

 

Da die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit durchaus beträchtliche Größenordnungen erlangen kann, kann ich aus meiner Erfahrung heraus sagen, dass es durchaus lohnenswert sein kann, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die auch den arbeitsrechtlichen Rechtsschutz einschließt.

 

Wichtig ist aber, dass diese Überlegungen rechtzeitig angestellt werden, da die Rechtsschutzversicherungen regelmäßig eine gewisse Vorlaufzeit haben bis deren Einstandspflicht tatsächlich entsteht.

 

Wenn z.B. das Kündigungsschreiben bereits auf dem Tisch des Arbeitnehmers liegt, dann kommen mögliche Gedanken über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sicher zu spät.

 

Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, kann beim Arbeitsgericht einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen bzw. durch seinen Anwalt stellen lassen, der bei entsprechender Bedürftigkeit und Vorliegen ausreichender Erfolgsaussichten auch bewilligt wird. Die Kosten des Rechtsstreites würden dann von der Staatskasse getragen. Sie müssten allerdings möglicherweise in Raten zurückgezahlt werden soweit dies dem Antragsteller nach dessen wirtschaftlichen Verhältnissen möglich ist.

 

Ist ihm eine solche Ratenzahlung nicht zuzumuten und ändert sich auch innerhalb von vier Jahren nach Abschluss des Verfahrens an seiner wirtschaftlichen Situation nichts, so würden die Kosten endgültig durch die Staatskasse getragen.

 

Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände haben für ihre Mitglieder eine besondere Form des Rechtsschutzes entwickelt. Und die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichtes ist bei der Formulierung von Anträgen und Klagschriften behilflich.

 

Horst Kerls

Rechtsanwalt,

Kanzlei für Arbeitsrecht,

Rostock,

arbeitsrecht@ra-kerls.de

 

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