Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht
Frage:
Kann bzw. muß das Rauchen am Arbeitsplatz verboten werden?
Antwort:

Niemand muß sich als nichtrauchender Arbeitnehmer nicht gefallen lassen, von rauchenden Arbeitnehmern zum passiven Rauchen gezwungen zu werden.

 

Die „Zwangsgemeinschaft“ am Arbeitsplatz darf nicht dazu führen, dass ein nichtrauchender Arbeitnehmer sich der Gefahr von Lungenkrebs o.ä. aussetzt. Hierfür hat grundsätzlich der Arbeitgeber Sorge zu tragen und muss Regelungen treffen, die eine Gefährdung nichtrauchender Arbeitnehmer ausschließt.

 

Wie er dies im einzelnen macht, unterliegt weitestgehend seinem Direktionsrecht.

 

Die räumliche Trennung von Arbeitsplatz und Raucherecke kann aber zu erheblichen Beeinträchtigungen führen, wenn nämlich der rauchende Arbeitnehmer mehrmals täglich eine „Raucherpause“ einlegt.

 

Nach diesseitige Rechtsauffassung ist eine solche Raucherpause genauso zu behandeln, wie jede andere Erholungspause. Die Zeit, in der ein Arbeitnehmer raucht, arbeitet er nicht und hat nach diesseitiger Rechtsauffassung auch keinen Anspruch auf Bezahlung. Die „Raucherpausen“ wären also von der Arbeitszeit abzuziehen.

 

 

Horst Kerls

Rechtsanwalt,

Kanzlei für Arbeitsrecht,

Rostock,

arbeitsrecht@ra-kerls.de

 

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