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Zwischenzeitlich haben sich zwei Kammern des
Landesarbeitsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern mit der Anhebung des
Regelstundemaßes im Bereich der Lehrerbesoldung beschäftigt.
Beide Kammern haben angekündigt, im Januar 2006 eine
Entscheidung zu fällen.
Beide Kammern sind in der ersten Verhandlung zu dieser
Rechtsfrage zu keinem eindeutigen Ergebnis gekommen.
Die 5. Kammer des Landesarbeitsgerichtes hat allerdings
eine klare Tendenz erkennen lassen, nach der damit zu rechnen ist, dass die
dort verhandelten Fälle für die Klägerinnen und Kläger dieser Verfahren
positiv ausgehen könnte.
Dies wiederum bedeutet, dass das 5. Kammer des
Landesarbeitsgerichtes M-V die Anhebung des Regelstundemaßes gegenwärtig für
rechtswidrig hält.
Ob und wie sich diese landesarbeitsgerichtlichen
Verfahren ggf. fortsetzen, bleibt abzuwarten. Jedenfalls werden sie keine
Rechtsverbindlichkeit dahingehend erlangen, dass andere Lehrkräfte auch bei
identischem Sachverhalt automatisch einen Anspruch auf zusätzliche Vergütung
erhielten.
Horst Kerls
Rechtsanwalt,
Kanzlei für
Arbeitsrecht,
Rostock,
arbeitsrecht@ra-kerls.de
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