Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht
Frage:

Sind die Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Anhebung des Regelstundenmaßes bei der Lehrerbesoldung zwischenzeitlich höchst richterlich entschieden?

 
Antwort:

Zwischenzeitlich haben sich zwei Kammern des Landesarbeitsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern mit der Anhebung des Regelstundemaßes im Bereich der Lehrerbesoldung beschäftigt.

 

Beide Kammern haben angekündigt, im Januar 2006 eine Entscheidung zu fällen.

 

Beide Kammern sind in der ersten Verhandlung zu dieser Rechtsfrage zu keinem eindeutigen Ergebnis gekommen.

 

Die 5. Kammer des Landesarbeitsgerichtes hat allerdings eine klare Tendenz erkennen lassen, nach der damit zu rechnen ist, dass die dort verhandelten Fälle für die Klägerinnen und Kläger dieser Verfahren positiv ausgehen könnte.

 

Dies wiederum bedeutet, dass das 5. Kammer des Landesarbeitsgerichtes M-V die Anhebung des Regelstundemaßes gegenwärtig für rechtswidrig hält.

 

Ob und wie sich diese landesarbeitsgerichtlichen Verfahren ggf. fortsetzen, bleibt abzuwarten. Jedenfalls werden sie keine Rechtsverbindlichkeit dahingehend erlangen, dass andere Lehrkräfte auch bei identischem Sachverhalt automatisch einen Anspruch auf zusätzliche Vergütung erhielten.

 

 

Horst Kerls

Rechtsanwalt,

Kanzlei für Arbeitsrecht,

Rostock,

arbeitsrecht@ra-kerls.de

 

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