Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht
Frage:

Kann einem Arbeitnehmer während einer „Krankschreibung“  wirksam gekündigt werden?

 
Antwort:

Ja.

 

Nach dem Recht der ehemaligen DDR konnte während einer Krankschreibung ein Arbeitsverhältnis nicht wirksam gekündigt werden. Dies ist nun allerdings schon lange her und nach der gegenwärtigen Rechtslage kann einem Arbeitnehmer während der Krankheit wegen der Krankheit aber auch aus anderen Gründen wirksam gekündigt werden.

Ein Kündigungsverbot allein aufgrund der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitsnehmers besteht nicht.

Ob die Kündigung aus anderen Gründen unwirksam ist wird sich möglicherweise erst in  einem längerem Kündigungsschutzverfahren herausstellen. Insbesondere an eine Krankheitsbedingte Kündigung sind bekanntermaßen hohe Anforderungen zu stellen und auch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Krankheit aus zum Beispiel betriebsbedingten Gründen unterliegt dem allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

Zusammenfassend kann man also feststellen, dass die Tatsache das eine arbeitgeberseitige Kündigung einen Arbeitnehmer während einer Krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit erreicht letztlich überhaupt nichts über die Wirksamkeit dieser Kündigung aussagt.

 

 

Horst Kerls

Rechtsanwalt,

Kanzlei für Arbeitsrecht,

Rostock,

arbeitsrecht@ra-kerls.de

 

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