Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht
Frage:
Wie viele Arbeitnehmer muss ein Betrieb beschäftigen, damit auf die Arbeitsverhältnisse das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet?
Antwort:

Für Arbeitsverhältnisse, die vor dem 31.12.2003 bestanden, gilt, dass das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, wenn zum Zeitpunkt des Zuganges der Kündigung der Betrieb in der Regel mehr als fünf Mitarbeiter beschäftigt.

 

Für Arbeitsverhältnisse, die nach dem 01.01.2004 begründet wurden, gilt das Kündigungsschutzgesetz, wenn in dem Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind.

 

Maßgeblich ist jeweils der Zeitpunkt des Zuganges der Kündigungserklärung.

 

Die gesetzliche Regelung zu diesem Bereich ist alles andere als leicht verständlich und bietet durchaus Interpretationsspielräume.

 

Hier stellt sich z.B. die Frage, was .... in der Regel .... bedeutet. Häufig wird auch übersehen, dass selbst geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer zumindest als halber Arbeitnehmer für die Frage der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes zu Buche schlagen. Ein Umstand, der für die Erfolgaussicht einer Kündigungsschutzklage erhebliche Bedeutung haben kann.

 

Der Umfang der Beschäftigung der einzelnen Arbeitnehmer in einem Betrieb kann allerdings umgekehrt auch dazu führen, dass, obwohl scheinbar weit mehr als zehn Arbeitnehmer in einem Betrieb beschäftigt sind, das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, weil die einzelnen Arbeitnehmer eben nur anteilig bei der Feststellung der beschäftigten Arbeitnehmer im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen sind.

 

 

Horst Kerls

Rechtsanwalt,

Kanzlei für Arbeitsrecht,

Rostock,

arbeitsrecht@ra-kerls.de

 

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