Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht
Frage:

Sind auch die Grundschullehrer von der Erhöhung des Regelstundenmaßes betroffen?

 
Antwort:

 

Neben den hier bereits angesprochenen Lehrern der Sekundarstufe 1-2 sind auch die Grundschullehrer von der Anhebung des Regelstundenmaßes betroffen.

 

Dies tritt allerdings häufig in den Hintergrund, da sich die Anhebung des Regelstundenmaßes in diesem Bereich auf eine halbe Wochenstunde beschränkt.

 

Betrachtet man allerdings den Gesamtzusammenhang zwischen der Erhöhung des Regelstundenmaßes und dem Lehrerpersonalkonzept, so muss man feststellen, dass im Grundschulbereich die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit bereits auf 22 Unterrichtsstunden abgesenkt wurde.

 

Die scheinbar geringfügige Anhebung des Regelstundemaßes führt nun dazu, dass eine Aufstockung der bezahlten wöchentlichen Arbeit erst verzögert eintritt.

 

Auch hierin sehe ich einen Verstoß gegen die Prinzipien des Lehrerpersonalkonzeptes, auf die ich an dieser Stelle bereits hingewiesen habe.

 

Das Lehrerpersonalkonzept sieht vor, dass für den Fall steigender Schülerzahlen dem einzelnen Lehrer auch mehr Unterrichtsstunden zugeteilt werden, so dass dieser auch mehr verdienen kann.

 

Die Anhebung des Regelstundenmaßes führt dagegen dazu, dass der einzelne Lehrer mehr Unterrichtsstunden erteilt, ohne dafür einen entsprechenden wirtschaftlichen Ausgleich zu erhalten.

 

Horst Kerls

Rechtsanwalt,

Kanzlei für Arbeitsrecht,

Rostock,

arbeitsrecht@ra-kerls.de

 

zurück zum Inhaltsverzeichnis