Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht
Frage:

Darf der Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Sozialauswahl nach dem Kündigungsschutzgesetz Doppelverdienste des Ehegatten berücksichtigen?

 
Antwort:

 

Hier ist eine Problematik angesprochen, die Art. 6 des GG berührt. Man könnte sehr leicht dem Gedanken verfallen, dass niemand im Rahmen der Sozialauswahl dafür bestraft werden dürfte, verheiratet zu sein und einen verdienenden Ehegatten zu haben.

 

Hierbei darf man aber nicht vergessen, dass im Rahmen der Sozialauswahl unstreitig und seit Jahrzehnten die eigenen Unterhaltspflichten eines Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Insofern scheint es durchaus vertretbar, wenn sozusagen als Kehrseite dieser Medaille die eigenen Unterhaltsansprüche die der Arbeitnehmer z. B. gegen seinen Ehegatten hat, ebenfalls mitberücksichtigt werden.

 

Problematisch ist allerdings die Frage, wie der Arbeitgeber zu entsprechenden Erkenntnissen in bezug auf das Familieneinkommen eines zu entlassenen Arbeitnehmers kommen kann. Auf die Eintragungen in der Lohnsteuerkarte wird er sich nicht verlassen können. Er wird vielmehr eigene Erkundigungen anstellen müssen.

 

Eine entsprechende Entscheidung erging kürzlich vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf.

 

Horst Kerls

Rechtsanwalt,

Kanzlei für Arbeitsrecht,

Rostock,

arbeitsrecht@ra-kerls.de

 

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