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In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, im Wege einer
sogenannten Konkurrentenklage die Entscheidungsfindung des Arbeitgebers auf
Fehler überprüfen zu lassen.
Zunächst muss der Arbeitnehmer im Wege eines
vorgeschalteten Eilverfahrens dafür sorgen, dass die von ihm angestrebte
Stelle nicht endgültig mit dem Konkurrenten besetzt wird. Dann muss im
Hauptsacheverfahren geklärt werden, ob die Entscheidung des Arbeitgebers
frei von Fehlern war.
Der Arbeitnehmer hat in aller Regel nur einen Anspruch
darauf, dass der Arbeitgeber das ihm eingeräumte Ermessen in bezug auf die
Stellenbesetzung ordnungsgemäß ausübt.
In Einzelfällen kann es allerdings so sein, dass jede
andere Entscheidung des Arbeitgebers als die, den Kläger auf eine
angestrebte Position zu setzen, falsch wäre.
In solchem Fall hätte der Kläger sogar Anspruch auf
einen bestimmten von ihm angestrebten Arbeitsplatz.
Horst Kerls
Rechtsanwalt,
Kanzlei für
Arbeitsrecht,
Rostock,
arbeitsrecht@ra-kerls.de
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