Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht
Frage:

Kann ein Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst die Entscheidung seines Arbeitgebers, statt seiner einen Mitbewerber zu befördern, gerichtlich überprüfen lassen?

 
Antwort:

 

In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, im Wege einer sogenannten Konkurrentenklage die Entscheidungsfindung des Arbeitgebers auf Fehler überprüfen zu lassen.

 

Zunächst muss der Arbeitnehmer im Wege eines vorgeschalteten Eilverfahrens dafür sorgen, dass die von ihm angestrebte Stelle nicht endgültig mit dem Konkurrenten besetzt wird. Dann muss im Hauptsacheverfahren geklärt werden, ob die Entscheidung des Arbeitgebers frei von Fehlern war.

 

Der Arbeitnehmer hat in aller Regel nur einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber das ihm eingeräumte Ermessen in bezug auf die Stellenbesetzung ordnungsgemäß ausübt.

 

In Einzelfällen kann es allerdings so sein, dass jede andere Entscheidung des Arbeitgebers als die, den Kläger auf eine angestrebte Position zu setzen, falsch wäre.

 

In solchem Fall hätte der Kläger sogar Anspruch auf einen bestimmten von ihm angestrebten Arbeitsplatz.

 

Horst Kerls

Rechtsanwalt,

Kanzlei für Arbeitsrecht,

Rostock,

arbeitsrecht@ra-kerls.de

 

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