Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht
Frage:
Kann einem Betriebsratsmitglied gekündigt werden, nur weil es seine Arbeit nicht ordnungsgemäß leistet?
Antwort:

Durch den besonderen Kündigungsschutz, den ein Betriebsratsmitglied genießt, wäre in einem solchen Fall zunächst zu prüfen, ob der Sachverhalt, der zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen soll, das Arbeitsverhältnis so stark belastet, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt wäre.

 

Einfache Leistungsstörungen dürften hierbei nur dann in Betracht kommen, wenn sie sich beharrlich wiederholen. Trotz entsprechend häufiger Abmahnungen nicht abgestellt werden und eine anderweitige Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nicht möglich ist.

 

Reicht der zur Begründung der Kündigung herangezogene Sachverhalt wertungsmässig für eine außerordentliche Kündigung aus, so muss der Betriebsrat dieser Kündigung auch noch zustimmen.

 

Tut er dies nicht, so muss die Zustimmung durch eine Entscheidung des Arbeitsgerichtes ersetzt werden.

 

Wird diese Zustimmungsersetzung vom Arbeitsgericht vorgenommen, steht einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Beachtung der üblichen kündigungsschutzrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften nichts im Wege.

 

 

Horst Kerls

Rechtsanwalt,

Kanzlei für Arbeitsrecht,

Rostock,

arbeitsrecht@ra-kerls.de

 

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