Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht
Frage:

Gibt es feste Regelungen in Bezug auf die Höhe einer Ausbildungsvergütung?

 
Antwort:

 

Es gibt durchaus Regelungen in Tarifverträgen, die – soweit eine tarifvertragliche Regelung auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet - verbindlich festlegen, in welcher Höhe eine Ausbildungsvergütung zu zahlen ist.Für Ausbildungsverhältnisse, auf die keine Tarifverträge anwendbar sind, gilt, dass eine angemessene Vergütung zu zahlen ist. Nach der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist die tarifvertragliche Vergütung als angemessen anzusehen. 

Wird diese etwa durch eine vertragliche Vereinbarung um mehr als 20 % unterschritten, so ist die vertragliche Vereinbarung nichtig und es gilt die angemessene Vergütung als vereinbart.

Durch diese interessante Konstellation kommt es nun dazu, dass Auszubildende möglicherweise Anspruch auf eine Vergütung nach einem Tarifvertrag haben, den keine der Parteien des Ausbildungsvertrages anwenden wollten und der auch aus sonstigen Gründen nicht auf das Ausbildungsverhältnis anzuwenden ist.

Dies kann zu ganz erheblichen Nachforderungen der Auszubildenden gegen ihren Ausbildungsbetrieb führen.

Bei der Begründung von Ausbildungsverhältnissen, sind also die sonstigen Rahmenbedingungen und insbesondere die tariflichen Regelungen über die Ausbildungsvergütung zu analysieren und die vertraglichen Regelungen an diesen Gegebenheiten zu orientieren.

 

Horst Kerls

Rechtsanwalt,

Kanzlei für Arbeitsrecht,

Rostock,

arbeitsrecht@ra-kerls.de

 

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