Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht
Frage:

Kann es sein, daß Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis fortbestehen, obwohl tarifvertragliche Ausschlußfristen für diese Ansprüche abgelaufen sind?

 
Antwort:

Obwohl insbesondere durch die Neuregelungen des Rechtes in bezug auf die Formulararbeitsverträge hinsichtlich der Verfallfristen einiges in Bewegung geraten ist, sollte man derartige Verfallfristen – gleichgültig ob nun arbeitsvertraglich vereinbart oder durch Tarifverträge festgelegt – sehr ernst nehmen.

Vor einem dringenden Vertrauen darauf, dass etwaige arbeitsvertragliche Ausschlussfristen im Ernstfall schon irgendwie einer gerichtlichen Kontrolle nicht standhalten werden, kann hier nur gewarnt werden.

 

In bezug auf tarifvertragliche Fristen ist es so, dass diese grundsätzlich einer solchen Kontrolle nicht unterliegen und insbesondere bei unmittelbarer Wirkung eines Tarifvertrages auf ein Arbeitsverhältnis Ansprüche der Arbeitsvertragsparteien vernichten, ohne dass es darauf ankäme, dass eine der beiden Parteien sich auf diese Verfallfristen beruft.

 

Insofern ist es auch nicht unproblematisch, in Extremfällen, in denen der Rechtsverstoß offensichtlich ist bzw. eine Partei grob fahrlässig oder gar vorsätzlich auf die Geltendmachung ihrer Ansprüche verzichtet zu einem angemessenen Ergebnis etwa dadurch zu gelangen, dass man z.B. sagt, dass sich berufen auf die Ausschlussfristen in irgendeiner Weise rechtsmissbräuchlich.

 

Im Ergebnis kommt die Rechtssprechung allerdings durchaus dazu, die Anwendung auch von tarifvertraglichen Ausschlussfristen auszuklammern, wenn das Ausscheiden der Ansprüche den gesunden Menschenverstand und Treu und Glauben widersprechen würden.

 

 

Horst Kerls

Rechtsanwalt,

Kanzlei für Arbeitsrecht,

Rostock,

arbeitsrecht@ra-kerls.de

 

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