Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht
Frage:

Ist es für einen Arbeitnehmer sinnvoll, zur Vermeidung einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber mit diesem einen Aufhebungsvertrag abzuschließen?

 
Antwort:

Die Erfahrungen der letzten Monate zeigen zunehmend, dass es immer wieder vorkommt, dass Arbeitnehmer zunächst konkrete Vorwürfe gemacht werden, eine fristlose Kündigung androht und um diese zu vermeiden, ein Auflösungsvertrag durch den Arbeitgeber angeboten wird.

Vor der Unterzeichnung derartiger Schriftstücke muß allerdings von hier ausdrücklich gewarnt werden. Ist ein solcher Vertrag erst einmal unterschrieben, so ist er nur unter ganz engen Voraussetzungen im Wege der Anfechtung wieder aus der Welt zu schaffen.

Die erhobenen Vorwürfe können – soweit der Aufhebungsvertrag rechtlich Bestand hat – nicht mehr im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses überprüft werden. Der Auflösungsvertrag, der ja häufig vor „Ärger mit dem Arbeitsamt“ schützen soll, führt in aller Regel zu ganz erheblichen Probleme mit der Agentur für Arbeit.

Man kann also zusammenfassend feststellen, dass sich die Position des Arbeitnehmers durch die Vereinbarung eines Auflösungsvertrages keineswegs immer erheblich verbessert und es insofern auch keinen Grund gibt, unter Zeitdruck unüberlegte Unterschriften unter derartige Verträge zu leisten.

 

Horst Kerls

Rechtsanwalt,

Kanzlei für Arbeitsrecht,

Rostock,

arbeitsrecht@ra-kerls.de

 

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