Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht
Frage:

Was bedeutet es, wenn man Arbeitsverträge vorbehaltlich einer rechtlichen Überprüfung

unterzeichnet?

 
Antwort:

 

Dieses Problem stellt sich insbesondere in Zusammenhang mit der Teilnahme von Lehrern am Lehrerpersonalkonzept und der damit verbunden Problematik der so genannten X-Verträge.

 

In diesem Zusammenhang aber auch grundsätzlich gilt, dass eine Willenserklärung entweder abgegeben wird oder nicht. Jemand, der einen Vertrag unter Vorbehalt unterschreibt und diesen Vorbehalt ernst meint, gibt eben keine Willenserklärung ab und schließt keinen Vertrag.

 

Meint er allerdings seinen Vorbehalt gar nicht wirklich ernst, sondern möchte vielmehr auf jeden Fall die Rechtswirkungen auslösen, die mit dem Vertragsschluss beabsichtigt sind, so schließt er eben genau diesen Vertrag und ist an diesen Vertrag auch gebunden.

 

Soweit die reine Lehre. Die Rechtswirklichkeit sieht allerdings oft anders aus.

 

Wohl aus rein praktischen Erwägungen wird zumindest in Zusammenhang mit der oben angesprochenen Problematik des Lehrerpersonalkonzeptes durch das Land Mecklenburg-Vorpommern der „Vorbehaltsteilnehmer“ so behandelt, als sei er Teilnehmer am Lehrerpersonalkonzept.

 

Dies mag im Übrigen auch in anderen praxisorientierten Problemlösungen so gehandhabt werden. Die Gefahr allerdings dabei ist, dass möglicherweise der von einer Vorbehaltserklärung betroffene Vertragspartner sich – soweit noch kein entgegenstehender Vertrauenstatbestand gegeben ist – auf die Position zurückziehen kann, ein Vertragsschluss sei nicht zustande gekommen.

 

So verlockend praktisch die Vorbehaltserklärung ist, so gefährlich ist sie auch.

 

Da allerdings wiederum eine vorbehaltslose Unterzeichnung eines Vertrages möglicherweise Rechtswirkungen hervorruft, die so (noch?) nicht gewollt sind, bedarf die Entscheidung über die Unterzeichnung oder Nichtunterzeichnung von Verträgen stets ausführlichster Vorüberlegungen.

 

 

Horst Kerls

Rechtsanwalt,

Kanzlei für Arbeitsrecht,

Rostock,

arbeitsrecht@ra-kerls.de

 

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