Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht
Frage:
Was ist eigentlich Arbeit auf Abruf ?
Antwort:

 

Die inhaltliche Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen in diesem Lande zeigt, dass der Phantasie

 

kaum noch Grenzen gesetzt sind.

 

Eine Tendenz ist, den Arbeitseinsatz der Arbeitnehmer möglichst flexibel zu gestalten.

 

Aus Sicht der Arbeitgeber wäre es wohl am Besten, wenn sich der Arbeitnehmer der nicht

 

ständig beschäftigt werden kann, ständig zur Verfügung hält und nur dann zum Einsatz kommt,

 

wenn er auch wirklich gebraucht wird.

 

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz stellt durchaus die juristische Grundlage dafür bereit, dass

 

Arbeitnehmer auf Abruf des Arbeitgebers tätig werden können.

 

Die Vereinbarung zwischen den Parteien eines solchen Arbeitsvertrages muss eine bestimmte

 

Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Wenn die Dauer der wöchentlichen

 

 Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von 10 Stunden als vereinbart. Wenn die Dauer

 

der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des

 

Arbeitnehmers für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen.

 

Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage

 

seiner Arbeitzeit jeweils mindestens 4 Tage im Voraus mitteilt.

 

Gilt ein entsprechender Tarifvertrag können die vorstehenden Konditionen auch zu Ungunsten

 

der Arbeitnehmer abgeändert werden.

 

Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und

 

Arbeitnehmer die Anwendung der tarifvertraglichen Regelungen über die Arbeit auf Abruf

 

vereinbaren.

 

Da nun aber das Wesen der Abrufarbeit ist, dass der Arbeitnehmer auch wirklich zur Verfügung

 

zu stehen hat, schließt diese Art der Beschäftigung jede andere Beschäftigung denklogisch

 

nahezu aus und bleibt doch von einer Existenzsicherung weit entfernt.

 

 

Horst Kerls

Rechtsanwalt,

Kanzlei für Arbeitsrecht,

Rostock,

arbeitsrecht@ra-kerls.de

 

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