Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht
Frage:

Was hat ein Arbeitnehmer zu beachten, dem eine Änderungskündigung

ausgesprochen wurde?

 
Antwort:

Neben dem Kündigungselement enthält die Änderungskündigung zugleich ein Angebot,

 

das Arbeitsverhältnis zu abgeänderten Arbeitsbedingungen fortzuführen.

Der Arbeitnehmer kann auf die Änderungskündigung auf drei verschiedene Weisen reagieren. Zunächst könnte er einmal schlicht das Änderungsangebot annehmen und mit dem Arbeitgeber eine entsprechende vertragliche Vereinbarung treffen. Das Arbeitsverhältnis würde dann auf einer neuen vertraglichen Ebene fortgeführt und die Änderungskündigung wäre dann gegenstandslos.

 

Der Arbeitnehmer könnte auch nach Zugang der Kündigung erklären, dass er

 

mit der Abänderung der Arbeitsbedingungen unter keinen Umständen einverstanden ist.

 

Dies hätte dann zur Folge, dass – soweit der Arbeitnehmer rechtzeitig eine

 

Kündigungsschutzklage erhebt – in diesem Rechtsstreit die Frage geklärt wird, ob die

 

Kündigung das Arbeitsverhältnis wirksam beendet hat oder nicht.

 

Es geht also dann wie bei einer Beendigungskündigung für den Arbeitnehmer um alles

 

oder nichts. Das Gesetz hält allerdings noch eine dritte Variante bereit.

 

Der Arbeitnehmer kann die Änderung der Arbeitsbedingungen unter dem Vorbehalt

 

annehmen, dass diese nicht sozial ungerechtfertigt sind.

 

Erhebt er dann fristgerecht eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht so wird in

 

diesem Prozess nur noch geklärt, ob die durch die Änderungskündigung angestrebten

 

Änderungen des Arbeitsvertrages rechtmäßig waren oder nicht.

 

Hier geht es dann nicht mehr um alles oder nichts, sondern nur noch um die Frage, ob das

 

Arbeitsverhältnis zu abgeänderten Bedingungen fortgeführt wird oder nicht.

 

Der Arbeitnehmer muss sich also sehr gut überlegen, wie er auf die Änderungskündigung reagiert.

 

 

Horst Kerls

Rechtsanwalt,

Kanzlei für Arbeitsrecht,

Rostock,

arbeitsrecht@ra-kerls.de

 

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