Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht
Frage:
Kann eine außerhalb der Arbeitszeit begangene Straftat die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen?
Antwort:

Grundsätzlich sind Freizeit und Arbeitsverhältnis voneinander zu trennen. Bei Straftaten, die allerdings eine unmittelbare Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis haben, sieht die Sache möglicherweise anders aus.

 

Wer zum Beispiel infolge einer Straftat seinen Führerschein verliert und diesen für die Ausführung seiner Arbeit benötigt, der setzt damit durchaus eine Bedingung, die zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen kann. Auch bei Arbeitsverhältnissen, bei denen es im wesentlichen auf einen tadellosen Leumund des Arbeitgebers ankommt bzw. der einzelne Arbeitnehmer schon Vorbildfunktion hat, kann eine Verfehlung außerhalb des Arbeitsverhältnisses einen Grund für eine Kündigung darstellen.

 

Hier kommt es allerdings auf eine genaue Analyse des Einzelfalles und eine umfassende Interessenabwägung an, da die ansonsten fortbestehende Trennung zwischen Privatsphäre und Arbeitsverhältnis aufgehoben würde.

 

Horst Kerls

Rechtsanwalt,

Kanzlei für Arbeitsrecht,

Rostock,

arbeitsrecht@ra-kerls.de

 

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