Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht
Frage:
Muß der Arbeitgeber auch gegen seine eigene Überzeugung einen für den Arbeitnehmer positives Arbeitszeugnis ausstellen?
Antwort:
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, zu Gunsten des Arbeitnehmers zu lügen.
Umgekehrt darf er aber auch nicht durch ein unangemessen schlechtes Zeugnis dem Arbeitnehmer noch für den weiteren Lebensweg unnötig Steine in den Weg legen.

Der Arbeitnehmer hat somit Anspruch auf ein Zeugnis, das ihm durchschnittliche Fähigkeiten und Verhaltensweisen bescheinigt.

Wenn er der Meinung ist, er habe ein besseres Zeugnis verdient, wenn eine Einigung mit seinem Arbeitgeber nicht möglich ist, so kann er dies im Klagewege vor dem Arbeitsgericht durchzusetzen versuchen.

Der Arbeitnehmer muß in diesem Fall die überdurchschnittlichen Regelungen gegebenenfalls darlegen und beweisen.

In gleicher Weise kann er sich aber auch gegen ein extrem schlechtes Zeugnis zur Wehr setzen.

Will der Arbeitgeber an der Bescheinigung unterdurchschnittlicher Arbeitsleistung festhalten, so ist er für diese darlegungs- und beweispflichtig.
Horst Kerls
Kanzlei für Arbeitsrecht in Rostock
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