Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht
Frage:
Kann man sagen, daß Arbeitgeber vor den Arbeitsgerichten insgesamt weniger Chancen haben, einen Prozeß zu gewinnen, als Arbeitnehmer?
Antwort:
Zunächst einmal muß man zwischen einzelnen Bereichen des Arbeitsrechtes differenzieren. Im Bereich des Kündigungsschutzrechtes ist das Arbeitsrecht tatsächlich in erste Linie als Arbeitnehmerschutzrecht ausgestaltet. Dies bedeutet, daß ein Arbeitgeber, der seiner Darlegungs- und Beweislast nicht nachkommt oder aber Formfehler begeht, auch dann einen Prozeß verlieren kann, wenn dies von der materiellen Rechtslage her betrachtet, nicht „nötig“ gewesen wäre.

Wer in diesem Bereich glaubt, als Arbeitgeber allein mit gesundem Menschenverstand und natürlichen Führungsqualitäten vor dem Arbeitsgericht bestehen zu können, wird möglicherweise die – finanziell – schmerzhafte Erfahrung machen, daß Recht haben und Recht bekommen, nicht immer ein und dasselbe sind.

Umgekehrt wird ein Arbeitnehmer, der tatsächlich eine Vielzahl von Überstunden geleistet hat und dies auch beweisen kann, aber nicht in der Lage ist, den für eine erfolgreiche Forderungsklage notwendigen Sachvortrag in den Arbeitsgerichtsprozeß einzuführen, erfahren, daß er die begehrte Überstundenvergütung nicht erhält und dieses Ergebnis natürlich ebenfalls für ungerecht erachtet.

Zusammenfassend kann man feststellen, daß je nach den unterschiedlichen Gebieten des Arbeitsrechtes, Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschiedlich schwierige Positionen inne haben.

Unter dem Strich kann man aber sagen, daß das Arbeitsrecht in aller Regel die Instrumentarien für eine faire Konfliktlösung bereithält.
Es gilt nur, diese Instrumentarien auch sachgerecht einzusetzen.
Horst Kerls
Kanzlei für Arbeitsrecht  in Rostock
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