| Frage: |
| Darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden, wenn der Arbeitnehmer beim Einstellungsgespräch oder in einem Personalfragebogen falsche Angaben gemacht hat. |
| Antwort: |
Die Beantwortung der Frage hängt davon ab, ob die Frage, die falsch beantwortet wurde unter Abwägung des Informationsinteresses des Arbeitgebers gegen die Grundrechte des Arbeitnehmers als zulässig angesehen werden kann.
Wenn die Frage zulässig war und deren richtige Beantwortung für das zu begründende Arbeitsverhältnis von entsprechender Bedeutung ist, so stehen grundsätzlich die Instrumentarien der Anfechtung des Arbeitsvertrages bzw. der Kündigung des Arbeitsverhältnisses zur Verfügung.
Es gibt aber auch Fragen – so die Frage nach der Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin - die jedenfalls unzulässig sein sollen, ohne daß weitere Abwägungen geboten wären.
Diese vertretene Rechtsauffassung führt zu dem Ergebnis, daß zum Beispiel die bewußte Falschbeantwortung der Frage nach einer Schwangerschaft nach Abschluß eines Arbeitsvertrages auch dann weder zur Anfechtung noch zur Kündigung des Arbeitsvertrages berechtigt, wenn der schwangeren Arbeitnehmerin aufgrund eines Beschäftigungsverbotes (z.B. Tätigkeit einer Röntgenschwester) die Arbeitsaufnahme auch nur für einen einzigen Tag möglich ist.
Ob eine solche Rechtsauffassung tatsächlich noch vom Diskriminierungsverbot gedeckt ist und als ausgewogen betrachtet werden kann, darf bezweifelt werden.
Von hieraus sei noch der Hinweis erlaubt, daß nach diesseitiger Rechtsauffassung das losgelöst von der Frage der rechtlichen Folgen die Lüge bei der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses sicher keine glückliche Grundlage für ein Arbeitsverhältnis darstellt.
Dies gilt um so mehr, wenn es sich bei dem Markt, auf dem sich der Arbeitnehmer bewirbt, um einen überschaubaren Markt handelt und die Gefahr besteht, daß die in Frage kommenden Arbeitgeber untereinander Kontakt aufnehmen.
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Horst Kerls Rechtsanwalt
Kanzlei für Arbeitsrecht in Rostock Arbeitsrecht@RA-Kerls.DE
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