Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht
Frage:
Was hat ein Arbeitnehmer zu beachten, dem durch seinen Arbeitgeber eine Kündigung ausgesprochen wurde?
Antwort:
Angesichts der Vielzahl der rechtlichen Probleme, die mit dem Ausspruch einer arbeitsrechtlichen Kündigung verbunden sind, empfiehlt es sich jedenfalls, daß der betroffene Arbeitnehmer sich rechtlich beraten läßt.

Soweit das Kündigungsschutzgesetz auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet, stellt sich die Frage nach der Erhebung einer Kündigungsschutzklage, um die Rechtmäßigkeit der Kündigung insgesamt überprüfen zu lassen.

Möglicherweise bedarf aber auch, wenn das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, der Ausspruch einer fristlosen Kündigung oder einer nicht fristgemäßen Kündigung der rechtlichen überprüfung, um feststellen zu lassen, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung beendet wurde.

Insbesondere bei verhaltensbedingten Kündigungen kann deren gerichtliche überprüfung auch deshalb ratsam sein, weil es für den Fall einer anschließenden Arbeitslosigkeit sonst zu Problemen mit dem Arbeitsamt kommen kann.

In diesem Zusammenhang sei noch einmal ausdrücklich und dringend vor dem übereilten Abschluß von Aufhebung- bzw. Abwicklungsvereinbarungen gewarnt, da diese sozialrechtlich ganz erhebliche Konsequenzen haben können.

Ebenso wenig sollten etwa unter dem Eindruck einer angekündigten Kündigung irgendwelche Schuldeingeständnisse gemacht werden.
 

Horst Kerls Rechtsanwalt
Kanzlei für Arbeitsrecht in Rostock

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